Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Parteiübergreifend gibt es einstimmigen Zuspruch für den Aufstellungsbeschluss, der ebenfalls die Möglichkeit der Errichtung eines Kindergartens zulässt. Der Investor und der künftige Träger wollen den Kindergarten als gemeinsames Projekt umsetzen. Der Radius der Wendeanlage wird entsprechend angepasst, sodass auch Entsorgungsfahrzeuge der Abfallwirtschaftsbetriebe dort problemlos wenden können.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den in Anlage 2 abgegrenzten Änderungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).

Ziel des Verfahrens ist die Umwandlung einer Grünfläche in ein Wohngebiet sowie die Festsetzung der erforderlichen Verkehrsflächen.