Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 00, Enthaltungen: 07

 

 

5.1

 

Kalkulation der Trinkwassergebühren und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2004

 

Vorlage 329/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Werkleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die Einführung des Wasserentnahmeentgeltes zu einer Gebührenerhöhung von 3 Cent/m³ Trinkwasser führt. Nach der sich anschließenden Diskussion fasst der Werksausschuss folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Trinkwassergebühren werden entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Tarifgebühren um 0,03 € /m³ angehoben und die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2004 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

07

Enthaltungen