Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Vorlage 046/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 13 beigefügt.

Die UBG-Fraktion merkt an, dass es unverhältnismäßig sei, dass für einen einzelnen Eigentümer die komplette Baugrenze des gesamten Straßenzugs geändert wird und somit ein Heranrücken der Baugrenze zu den benachbarten Grundstücken erfolgt.

Ohne weitere Aussprache wurde der folgende Beschluss mehrheitlich gefasst.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ abgegebenen Stellungnahme, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ (siehe Anlage 1) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 2) wird beschlossen.