Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.

Ratsherr Hofacker spricht sich gegen die Obergrenze aus, da diese nicht notwendig und nicht zielführend ist.

Für Ratsherrn Rulle ist die Obergrenze verbindlich, da diese die Voraussetzung für eine bessere Integration darstellt.

Ratsherr Gausebeck stimmt der Beschlussänderung zu. Für den sozialen Wohnungsbau sind feste Kriterien zu entwickeln.

Ratsherr Lunau spricht die Verlagerung der Feuerwehr auf dem Gelände Dirksfeld an. Die Bürgermeisterin hebt hervor, dass es keinen Ratsbeschluss und auch keine Planung zum Bau der Feuerwehr auf diesem Grundstück gebe.

 


Original-Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Planverfahrens ist die Entwicklung eines Wohngebietes, das vorrangig dem sozialen Wohnungsbau dient.

Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 21, Enthaltung 7, mehrheitlich abgelehnt

 

Beschluss:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Planverfahrens ist die Entwicklung eines Wohngebietes, das vorrangig dem sozialen Wohnungsbau dient und in diesem Segment max. 40 bis 50 Wohneinheiten für max. 100 Personen entstehen.

Abstimmungsergebnis: Ja 27, Nein 4, Enthaltung 3, mehrheitlich zugestimmt