2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen der Gemeinde Nottuln

 

Beschluss:

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.