Nachtrag: 03.03.2016

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Vorlage 021/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

Herr Haase informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der jetzige Tagesordnungspunkt keinen Raum mehr zur Diskussion über das Für und Wider einer Ansiedlung eines Krematoriums bietet, da es dafür im Vorfeld ausreichende sachinformierende Termine gab, sondern es hier um eine Empfehlung für den Rat über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ geht. Zudem informiert er über den Eingang eines Schreibens sowie einer Unterschriftenliste von Teilen der im Industrie- und Gewerbegebiet Beisenbusch ansässigen Gewerbetreibenden.

 

Die UBG-Fraktion verweist auf bereits mehrere Bebauungsplanänderungen sowohl im Bebauungsplan Nr. 109, als auch für andere Bebauungspläne im Gemeindegebiet Nottuln hin. Jedoch ist die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 sehr weitreichend, da sie einer Ansiedlung für das Krematorium dienen kann. Des Weiteren wird die Entscheidungsänderung der CDU-Fraktion kritisiert, die noch in der ersten Ausschusssitzung zum Thema Krematorium sich einstimmig für die Ansiedlung des Krematoriums aussprach und sich nun gegen diese ausspricht, obwohl die erbrachten Argumente gegen ein Krematorium in Bezug auf die bedenklichen Immissionswerte gänzlich wiederlegt werden konnten.

 

Die CDU-Fraktion stellt heraus, dass die Fraktion im Interesse der Mehrheit der Eigentümer handelt und der Fokus hierbei auf dem Interessenausgleich liegt. Dass für die Ansiedlung des Krematoriums eine Bebauungsplanänderung nötig ist, war nach der ersten Sitzung zu diesem Thema noch nicht bekannt. Eine Bebauungsplanänderung sollte nur im Einvernehmen mit den ansässigen Unternehmen erfolgen, da die fehlende Akzeptanz  für ein solches Vorhaben auch sonst zu einem aufwendigen Klageverfahren führen kann, bei dem der Ausgang ungewiss ist, weil es unterschiedliche Rechtsprechungen zu dieser Situation gibt. Die Ablehnung der ansässigen Unternehmen wird zudem durch eine Unterschriftenliste bekräftigt. Das Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch sollte auf Grund seiner hervorragenden Lage keine Probleme haben eine alternative Nutzung für die vorgesehene Fläche des Krematoriums zu finden.

 

Die SPD-Fraktion spricht sich für die Ansiedlung des Krematoriums aus, da bei der Betrachtung der sachlichen Argumente für und gegen die Ansiedlung des Krematoriums keine Bedenken bezüglich der technischen Aspekte oder des pietätvollen Umgangs vorliegen. Bei der ethischen Betrachtung gibt kein falsch oder richtig, da diese Einschätzung immer in den Augen des jeweiligen Betrachters liegt.

 

Die FDP-Fraktion stimmt der SPD zu und ergänzt zudem, dass die Argumentierung der Krematoriums-Gegner allein auf der Fokussierung des Worst Case bestand, um somit Besorgnis und Bedenken gegenüber eines Krematoriums zu erzeugen. Diese Strategie ist unverhältnismäßig, da für jede andere Nutzung ein ähnlich besorgniserregendes Szenario zu erzeugen wäre. Eine Entscheidung sollte auf der reinen Faktengrundlage getroffen werden und nicht durch Emotionen gesteuert werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht einen Interessensausgleich nicht nur bei den im Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch ansässigen Unternehmen, sondern auch bei der gesamten Bürgerschaft in Nottuln. Hier ist eine deutlich steigende Tendenz zur Einäscherung zu erkennen.


Beschlussvorschlag:

Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ mit dem in Anlage 3 abgegrenzten Änderungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Planänderung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung kultureller Anlagen sowie die Festsetzung einer Verkehrsfläche.