Nachtrag: 02.03.2016

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorlage 020/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert zu Anfang die planungsrechtliche Situation zur Ansiedlung eines Krematoriums im Gewerbegebiet Beisenbusch. Das Bundesverwaltungsgericht sagt, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist, da ein Gewerbegebiet nicht die Voraussetzung für ein privates und stilles Abschiednehmen vom Verstorbenen gewährleistet. Für die Positionierung zu einem Krematorium ohne Trauerhalle gibt es kein gerichtliches Fallbeispiel. Hier wird das Krematorium als Einrichtung für kulturelle Zwecke angesehen und ist somit in einem Gewerbegebiet zulässig, wenn die Voraussetzungen (textliche und zeichnerische Festsetzungen) dafür gegeben sind. Derzeit wäre die Ansiedlung eines Krematoriums im Gewerbegebiet Beisenbusch nicht zulässig, da die Zulässigkeit von kulturellen Einrichtungen nach den allgemeinen textlichen Festsetzungen nicht gegeben ist. Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ ist möglich, diese kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Auf Grundlage einer Bebauungsplanänderung sieht die Genehmigungsbehörde Kreis Coesfeld sowie auch die Verwaltung der Gemeinde Nottuln eine Ansiedlung eines Krematoriums als grundsätzlich genehmigungsfähig an.

Die CDU-Fraktion stellt den Vertrauensschutz der Eigentümer in Frage, da die Eigentümer ihre Grundstücke unter anderen Voraussetzungen gekauft haben. Der Verkauf der Grundstücke an andere Gewerbe- und Industriebetriebe wird angeregt. Zudem ist das Krematorium in Dülmen noch nicht vollends ausgelastet in seinen Kapazitäten.

Die SPD-Fraktion weist daraufhin, dass bereits die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ vorliegt und somit die Ausgangslage ebenfalls nicht mehr dieselbe ist. Somit ist der Vertrauensschutz bei der mittlerweile 7. Änderung nicht mehr greifbar.

Frau Urosevic stellt ihre Erfahrungen aus den Gesprächen mit ansässigen Unternehmen des Krematoriums in Dülmen vor und welche Sichtweise für die Verwaltung ein entscheidender Faktor ist. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Ansiedlung des Krematoriums sehr interessant, da diese Branche ein prognostiziertes Wachstum mit sich bringt und somit eine solvente Lösung für eine der noch unbebauten Flächen im Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch sein kann. Zudem können durch das Krematorium 16 Voll- bzw. Teilzeit Arbeitsplätze geschaffen werden. Aus den Gesprächen mit den benachbarten Unternehmen des Krematoriums in Dülmen waren überwiegend positive Signale geäußert worden, wobei auch vereinzelte Äußerungen getätigt wurden, wie z.B. „unangenehmes Gefühl in Bezug auf das Krematorium, wenn man weiß, was dort passiert“. Direkt angrenzende Flächen an das Krematorium wurden sehr gut verkauft und auch die Expansionen von Unternehmen in direkter Nachbarschaft sind erfolgt, wobei die Nähe zum Krematorium kein Hinderungsgrund oder-hemmnis war. Die Ansiedlung eines Krematoriums ist aus wirtschaftlicher Sicht sehr nachhaltig und zukunftsorientiert.

Herr Dr. Jörg Bachmann, Geschäftsführer der IFU GmbH – Gewerbliches Institut für Fragen des Umweltschutzes, erläutert anhand eines Videos wie der schematische Ablauf des Einäscherungsprozesses erfolgt. Hierbei wird sowohl auf den eigentlichen Verbrennungsprozess eingegangen, als auch auf den Reinigungsprozess der entstandenen Abgase. Der Verbrennungsofen sowie die Filteranlage der Firma IFZW ist eine sehr ausgereifte und zuverlässige Technik auf modernsten Niveau, die den höchsten Anforderungen entspricht. Diese Ofentechnik soll auch in dem geplanten Krematorium im Gewerbe- und Industriegebiet eingesetzt werden. Die Filtertechnik ist so fortgeschritten, dass nur ein Bruchteil der Immissionsobergrenze erreicht wird.

Auf Nachfrage gibt Herr Dr. Bachmann Informationen zu den Wahrscheinlichkeiten und Folgen von Störfällen.

Die FDP-Fraktion bekräftigt die Zuverlässigkeit der Verbrennungsanlage, da bei Recherchen nur ein bekannter Störfall aufgelistet wurde. Dieser Störfall (Filterbrand) im Krematorium in Hamm ist jedoch nicht aussagekräftig, da es sich dort um eine andere und ältere Verbrennungstechnik handelte.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen im Meinungsbild der Bürgerschaft einen Bedarf an der Ansiedlung eines Krematoriums auf Grund des steigenden Trends hin zur Einäscherung.

Seitens der UBG-Fraktion wird angekündigt, dass hier einheitliches Meinungsbild zum Sachverhalt besteht.

Während der Debatte nehmen anwesende Gewerbetreibende aus dem Industrie- und Gewerbegebiet Beisenbusch kritisch zum Vorhaben Stellung.


Beschlussvorschlag:

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