Nachtrag: 22.02.2016

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Vorlage 007/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

Der Ausschussvorsitzende stellt zu Anfang noch einmal heraus, dass es sich bei dem folgenden Tagesordnungspunkt um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Dies bedeutet lediglich, dass das angestrebte Planungsverfahren gestartet werden kann. Natürlich sind Beteiligungssverfahren mit der Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken planungsrechtlich vorgesehen und vorgeschrieben.

Herr Fuchte stellt den aktuellen Sachstand vor. Die im Eigentum der Gewerbe- und Industrieförderungs-GmbH (GIG) befindliche Fläche, am Dirksfeld in Appelhülsen, soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den sozialen Wohnungsbau beplant werden. Bisher gibt es jedoch nur grobe Planungsabsichten, d.h. ein genauer Detaillierungsgrad über die Bebauungsplaninhalte oder auch über die Auslastung der Fläche wurden noch nicht erarbeitet. Hierzu sollen im Vorfeld entsprechende Ideen, Vorschläge und Anregungen gesammelt und miteinbezogen werden. Zum beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist anzumerken, dass der planungsrechtliche Begriff „beschleunigt“ den Eindruck vermittelt, dass das Verfahren unverzüglich ohne weitere Berücksichtigung der Interessen von Bürgern bzw. der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt wird. Dem ist bei Weitem nicht so. Das beschleunigte Verfahren beinhaltet weiterhin eine Beteiligung von Bürgern bzw. Trägern der öffentlichen Belange, jedoch verzichtet das Verfahren auf die Erstellung eines Umweltberichtes, welcher für das o.g. Vorhaben nicht notwendig ist. Die Verwaltung plant zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung entgegen der rechtlichen Vorgabe von nur einer Beteiligungsphase. Während der beiden Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Bürger und Träger der öffentlichen Belange die Möglichkeit Anmerkungen zu dem geplanten Vorhaben einzubringen. Die Gemeinde besitzt große Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungsplanes und kann somit die baulichen Möglichkeiten steuern. Auch ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan ist denkbar sowie städtebauliche Verträge mit einem Investor. Die Gemeinde Nottuln könnte ebenfalls als Investor auftreten.

Die Nachfrage nach sozialem Wohnungsbau steigt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Hier sieht sich die Verwaltung in der Pflicht dem Anliegen und den Bedürfnissen der Bürger nachzukommen. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist derzeit auf dem höchsten Niveau der letzten Jahrzehnte. Die zurzeit geltenden Förderrichtlinien stellen sicher, dass architektonisch und auch energetisch hochwertiger Wohnungsbau entsteht. Die maximale bauliche Auslastung der Fläche liegt bei 100 Wohneinheiten, die auf mehrere Gebäude verteilt sind. Die Verwaltung plant einen gewissen Anteil der Wohneinheiten für die Unterbringung von Flüchtlingen in einem angemessenen bzw. verträglichen Maß zu nutzen.

Herr Gellenbeck merkt an, dass die Gemeinde/Verwaltung schnellstmöglich reagieren muss, um Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen, wenn die Erstaufnahmestelle (ehemalige Hauptschule Nottuln) von der Bezirksregierung Arnsberg als solche geschlossen wird. Von der Bezirksregierung Arnsberg waren Planungen für die Unterbringung von bis zu 500 Flüchtlingen in der Hauptschule für die Aufenthaltsdauer von wenigen Tagen getätigt worden. Eine wohnungsähnliche Unterbringung in der ehemaligen Hauptschule würde maximal für 200 bis 250 Flüchtlinge möglich sein. Bei der zu erwartenden Flüchtlingszuweisung (50 Flüchtlinge/Monat) ist also im Bereich der Unterbringung großer und schnellstmöglicher Handlungsbedarf geboten. Das 4-stufige Handlungskonzept für die Unterbringung von Flüchtlingen sieht wie folgt aus:

  1. Erstaufnahmestelle ehemalige Hauptschule
  2. Notunterkünfte
  3. Sozialer Wohnungsbau
  4. Privater Wohnungsmarkt (Momentan nur geringes bis kein Angebot)

Bisher konnte nur eine Familie pro Monat im privaten Wohnungsmarkt untergebracht.

Die SPD-Fraktion begrüßt das Vorhaben zum sozialen Wohnungsbau und verweist bezüglich der Diskussion um die Flüchtlingsunterbringung auf den Beschlussvorschlag, in dem es um den sozialen Wohnungsbau geht. Des Weiteren wird angemerkt, dass durch den sozialen Wohnungsbau die Möglichkeit für Gemeinde besteht, das derzeit steigende Wohngeld und somit Gemeindeausgaben zu senken. Langfristig wird der soziale Wohnungsbau zum Wohl der Gemeinde beitragen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich ebenfalls für die Ausweisung von sozialen Wohnungsbau aus und sehen hier auch erhöhten Handlungsbedarf. Eine zeitliche Umsetzung steht dabei im Vordergrund, wobei eine dezentrale Lösung optimaler wäre.

Die CDU-Fraktion spricht sich für die Erstellung bzw. Verschriftlichung des o.g. 4-Stufen Konzeptes sowie für ein Integrationskonzept aus. Zudem sieht sie in der ehemaligen Hauptschule noch einen ausreichenden Puffer, um eine umfangreiche Alternativstandortsuche zu diskutieren. Dabei soll der Fokus auf kleinen dezentralen Einheiten liegen, die eine Integration der Flüchtlinge erleichtert und eine „Ghetto-Bildung“ verhindert.

Die FDP teilte ebenfalls diese Ansicht.

Frau Mahnke erklärt, dass die ehemalige Hauptschule keine dauerhafte Unterbringung von 500 Flüchtlingen für mehr als maximal einige Wochen sein kann. Die Anzahl von 500 Flüchtlingen im ehemaligen Hauptschulgebäude lässt eine Unterbringung mit ausreichend Privatsphäre nicht zu. Dementsprechend besteht ein Handlungsbedarf, der möglichst schnell unter Einhaltung jeglicher Planungsvorschriften umgesetzt werden kann. Die Fläche am Dirksfeld ist aus Sicht der Gemeinde dafür prädestiniert.

Es werden verschiedene Alternativ-Flächen für die Errichtung von sozialem Wohnungsbau durch die anwesenden Bürger in den Ausschuss gebracht. Herr Fuchte erläutert die einzelnen Alternativ-Flächen und stellt heraus, dass die Gemeinde überwiegend innerhalb der genannten Alternativ-Standorte über kein Grundeigentum verfügt. Zudem liegen Alternativ-Flächen in Immissionsschutz- sowie in Überschwemmungsbereichen oder nicht im gekennzeichneten Bereich für Wohnen im Regionalplan Münsterland. In einem anderen Fall ist die Realisierung und Schaffung von Planungsrecht bis hin zur Fertigstellung des Projektes nur langfristig möglich. Hierbei ist von bis zu 3 Jahren die Rede.

Die UBG-Fraktion stellt noch einmal heraus, dass es einen großen Handlungsbedarf gibt und schlägt einen möglichen Kompromissvorschlag vor, bei dem die max. Anzahl der Wohneinheiten auf 40-50 Stück begrenzt wird.

Während der Debatte wird zahlreichen anwesenden Bürgern die Möglichkeit eingeräumt Stellung zu beziehen. Die Mehrzahl der Redner lehnt das Vorhaben ab. Nach einer Sitzungsunterbrechung wird durch die UBG-Fraktion folgender alternativer Beschlussvorschlag eingebracht:

„Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Planverfahrens ist die Entwicklung eines Wohngebietes, das vorrangig dem sozialen Wohnungsbau dient und in diesem Segment max. 40 bis 50 Wohneinheiten für max. 100 Personen entstehen.“

Abstimmungsergebnis Original-Beschlussvorschlag: 7 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis Alternativ-Beschlussvorschlag: 12 Ja, 5 Nein, 2 Enthaltungen


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Planverfahrens ist die Entwicklung eines Wohngebietes, das vorrangig dem sozialen Wohnungsbau dient.