Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Die Vorlage 197/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass man eine juristische und moralische Pflicht bei der Gemeinde sieht, die betroffenen Anwohner vor möglichen Hochwasserereignissen durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. die Entwicklung eines angrenzenden Baugebietes mit integriertem Hochwasserschutz könnte dafür Abhilfe leisten. Zudem kann die Gemeinde im Sinne des Wohles der Allgemeinheit in den Prozess des Hochwasserschutzes schützend eingreifen.

Herr Ludwig schlägt vor, dass die Furchen des landwirtschaftlich genutzten Hanges nicht mehr senkrecht zur Wohnbebauung, sondern parallel dazu verlaufen sollen. Somit wird das Niederschlagswasser nicht mehr kanalisiert in Richtung Wohnbebauung geführt. Des Weiteren wäre ein 10 bis 15 Meter breiter unberührter Grünstreifen zwischen Ackerfläche und Wohnbebauung von Vorteil, um dem Niederschalgswasser zum einen eine natürliche Barriere (Bremsfunktion) in den Weg zu legen und zum anderen eine Fläche zur kontrollierten Versickerung bereitzustellen.

Herr Fuchte erläutert den zeitlichen Ablauf und die landesplanerischen Restriktionen einer Baugebietsfläche. Als perspektivische Lösung solle hier demnach das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht werden. Kurzfristig sollte hingegen der im Sachverhalt dargestellte Weg weiter verfolgt werden.

Herr Fuchte erklärt auf Nachfrage, dass die Baugenehmigung der vom Wasser bedrohten Häuser nicht von der Gemeinde Nottuln, sondern vom Kreis gegeben worden sei. Herr Van de Vyle sehe daher die Verpflichtung zum Handeln beim Kreis.


Beschluss:

Ein Ingenieurbüro wird mit der Entwicklung von mittelfristigen Maßnahmen wie im Sachverhalt beschrieben beauftragt. Über die Ergebnisse wird informiert und das weitere Vorgehen in den politischen Gremien beraten. Die Antragssteller werden über das weitere Vorgehen informiert.