Sitzung: 02.12.2003 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 00, Enthaltungen: 01
5.2 |
Straßenreinigung a) Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren 2004 b) Neuaufnahme in den Kehrplan c) Satzungsänderung Vorlage 311/2003 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4
beigefügt.
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Er erklärt,
dass der gemeindliche Anteil an der Straßenreinigungsgebühr mit 25 v.H.
eingerechnet worden ist aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Münster
aus dem Jahr 2003.
Der Bürgermeister erläutert, dass der § 2 der Satzung bis
zur Ratssitzung noch ergänzt wird um weitere Straßen, die gekehrt werden. Die
geänderte Satzung wird zur Einladung zum Rat mitgeschickt.
Anschließende
fasst der Ausschuss folgenden empfehlenden Beschluss an den Rat:
Beschluss:
a)
Der
Kalkulation über die Straßenreinigungsgebühr wird zugestimmt
b)
Die
im Sachverhalt aufgeführten Straßen werden in den Kehrplan aufgenommen
c)
Die
Gebührensatzung wird, wie in Anlage 3 aufgeführt, geändert
Abstimmungsergebnis: |
17 |
Ja-Stimmen |
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00 |
Nein-Stimmen |
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01 |
Enthaltungen |