Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 00, Enthaltungen: 01

 

 

5.2

 

Straßenreinigung

a) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2004

b) Neuaufnahme in den Kehrplan

c) Satzungsänderung

Vorlage 311/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass der gemeindliche Anteil an der Straßenreinigungsgebühr mit 25 v.H. eingerechnet worden ist aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2003.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass der § 2 der Satzung bis zur Ratssitzung noch ergänzt wird um weitere Straßen, die gekehrt werden. Die geänderte Satzung wird zur Einladung zum Rat mitgeschickt.

 

Anschließende fasst der Ausschuss folgenden empfehlenden Beschluss an den Rat:

 

Beschluss:

a)   Der Kalkulation über die Straßenreinigungsgebühr wird zugestimmt

b)   Die im Sachverhalt aufgeführten Straßen werden in den Kehrplan aufgenommen

c)   Die Gebührensatzung wird, wie in Anlage 3 aufgeführt, geändert

 

 

Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

01

Enthaltungen