Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage 186/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert den momentanen Sachstand der Planung. Der Regionalplan sieht für Schapdetten keine Entwicklungsphasen für weitere Wohnbauflächen vor. Zudem besitzt die Gemeinde keine größeren Grundstücksflächen innerhalb des Siedlungsgebietes. Im Osten Schapdettens ist jedoch laut FNP Wohnbaufläche ausgewiesen. Dieser Umstand ermöglicht der Gemeinde ein schnelles Planverfahren. Eine im Gemeindeeigentum befindliche Dreiecksfläche kann in einem ersten Entwurf mit bis zu 5 Grundstücken bebaut werden. Weitere Ausbaustufen des Baugebietes sind in Richtung Norden vorstellbar, wenn entsprechende Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern erfolgreich geführt werden. Für die geplante Umsetzung müssen bestehende Altgutachten erneuert werden, um eine sichere Rechtsgrundlage gewährleisten zu können.


Beschluss:

Für den in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Schapdetten-Ost“ eingeleitet (Aufstellungsbeschluss)