Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

3.

Verpflichtung der Beisitzer nach der Kommunalwahlordnung

 

Der Bürgermeister verliest den anwesenden Ausschussmitgliedern die Verpflichtungsformel und verpflichtet jeden Einzeln per Handschlag.

 

Im Laufe der Sitzung werden die Ausschussmitglieder Bröckelmann, Lütkecosmann und Groß ebenfalls verpflichtet.