Sitzung: 13.11.2003 Wahlausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
3. |
Verpflichtung der Beisitzer nach
der Kommunalwahlordnung |
Der Bürgermeister verliest den anwesenden
Ausschussmitgliedern die Verpflichtungsformel und verpflichtet jeden Einzeln
per Handschlag.
Im Laufe der Sitzung werden die Ausschussmitglieder
Bröckelmann, Lütkecosmann und Groß ebenfalls verpflichtet.