Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann trägt vor, wie sich die Angelegenheit zur
geplanten Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen seit der Versendung der
Sitzungsunterlagen entwickelt hat und welche Gründe zu dem modifizierten
Beschlussvorschlag und einer Verweisung an den Gemeindeentwicklungsausschuss
geführt haben. Im Anschluss daran erläutert der Jagdpächterobmann für die
Jagdgenossenschaft, Herr Kentrup, den Antrag der Jagdgenossenschaft und betont,
dass es aus Sicht der Jagdgenossenschaft für wichtig gehalten wird, die
Anpflanzungen noch im laufenden Jahr durchzuführen, um nicht ein Jahr zu
verlieren.
In der sich anschließenden Beratung sprechen sich die Mitglieder des
Betriebsausschusses ausdrücklich für die beantragte ökologische Aufwertung aus
und fassen folgenden, geänderten Beschluss:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss stimmt einer ökologischen Aufwertung der
Grünlandflächen des Wasserwerkes nach den Vorgaben des Naturschutzzentrums
Kreis Coesfeld e.V. für den Fall zu, dass
-
die
Wasserversorgung von den Folgekosten, die sowohl die Kosten für die
Flächenunterhaltung, als auch die Kosten der Heckenpflege umfassen, dauerhaft
freigestellt wird.
-
eine
dauerhafte Finanzierung durch den Maßnahmenträger oder durch den
Gemeindehaushalt sichergestellt wird.
-
der
Grünlandstatus der betroffenen Flächen erhalten bleibt und die Pflege der Flächen
auch zukünftig nach den Vorgaben des Wasserwerkes erfolgt.
Unter
diesen Maßgaben wird der Antrag der Jagdgenossenschaft Uphoven
zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen zur weiteren Beratung über das ökologische Konzept und dessen
Finanzierung verwiesen.