Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann trägt vor, wie sich die Angelegenheit zur geplanten Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen seit der Versendung der Sitzungsunterlagen entwickelt hat und welche Gründe zu dem modifizierten Beschlussvorschlag und einer Verweisung an den Gemeindeentwicklungsausschuss geführt haben. Im Anschluss daran erläutert der Jagdpächterobmann für die Jagdgenossenschaft, Herr Kentrup, den Antrag der Jagdgenossenschaft und betont, dass es aus Sicht der Jagdgenossenschaft für wichtig gehalten wird, die Anpflanzungen noch im laufenden Jahr durchzuführen, um nicht ein Jahr zu verlieren.

In der sich anschließenden Beratung sprechen sich die Mitglieder des Betriebsausschusses ausdrücklich für die beantragte ökologische Aufwertung aus und fassen folgenden, geänderten Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss stimmt einer ökologischen Aufwertung der Grünlandflächen des Wasserwerkes nach den Vorgaben des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld e.V. für den Fall zu, dass

 

-       die Wasserversorgung von den Folgekosten, die sowohl die Kosten für die Flächenunterhaltung, als auch die Kosten der Heckenpflege umfassen, dauerhaft freigestellt wird.

 

-       eine dauerhafte Finanzierung durch den Maßnahmenträger oder durch den Gemeindehaushalt sichergestellt wird.

 

-       der Grünlandstatus der betroffenen Flächen erhalten bleibt und die Pflege der Flächen auch zukünftig nach den Vorgaben des Wasserwerkes erfolgt.

 

Unter diesen Maßgaben wird der Antrag der Jagdgenossenschaft Uphoven zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur weiteren Beratung über das ökologische Konzept und dessen Finanzierung verwiesen.