Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und ergänzt um eine Darstellung, inwieweit sich ein rechtlich maximal zulässiger Zinssatz bei der Berechnung der Kapitalverzinsung auf die Abwassergebühren auswirken würde.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:

 

Die Abwassergebührensätze werden sowohl für die Schmutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2016 unverändert beibehalten.