Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 01, Nein: 23, Enthaltungen: 08

 

 

5.1

 

Zukunft der Musikschule Nottuln

Vorlage 278/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein und bringt deutlich zum Ausdruck, dass in der letzten Ausschusssitzung und in dem heutigen nicht öffentlichen Sitzungsteil ausführliche Beratungen stattgefunden haben.

 

Anschließend beziehen die Fraktionen und Herr Walter für die FDP Stellung zum Sachverhalt und zur Musikschule. Ratsherr Dieker verliest die dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügte Protokollerklärung der SPD-Fraktion.

 

Anschließend wird über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Der Übernahme der Trägerschaft der Musikschule Nottuln durch die Musikschule e.V. zum 01.01.2004 auf der Grundlage eines Vertrages wird zugestimmt.           

2.      Die Betriebssatzung der Musikschule Nottuln, die Gebührensatzung und die Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung werden zum 01.01.2004 ersatzlos aufgehoben.           

3.      Der Musikschulausschuss wird zum 01.01.2004 aufgelöst.

 

Abstimmungsergebnis:

01

Ja-Stimmen

 

23

Nein-Stimmen

 

08

Enthaltungen

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

 

Die Beratungen werden fortgesetzt. Ratsherr Lütkecosmann beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Der Rat stimmt zu.

 

Sitzungsunterbrechung von 20.37 Uhr bis 20.45 Uhr.

 

Danach eröffnet der Bürgermeister die öffentliche Sitzung wieder. Ratsherr Lütkescosmann stellt den Antrag, dass der Rat beschließen möge, die Musikschule zum Ende des Schuljahres am 30. September 2004 zu schließen.

 

Ratsherr Küper formuliert den nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

Der Rat fasst anschließend folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

1.      Die wirtschaftliche Lage der Gemeinde Nottuln läßt eine Fortführung der kommunalen Musikschule nicht mehr zu. Die kommunale Musikschule wird zum 30. September 2004 geschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Schließung der Musikschule einzuleiten.

2.      Der im Haushalt für das Jahr 2004 veranschlagte Betrag von 175.000 € ist nur zur Abwicklung der Musikschule zu verwenden.

3.      Die Betriebssatzung der Musikschule Nottuln, die Gebührensatzung und die Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung werden zum 30.09.2004 ersatzlos aufgehoben.

4.      Die Musikschulleitung bzw. die Werkeleitung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan nur bis zum 30.09.2004 aufzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimmen

 

05

Nein-Stimmen

 

04

Enthaltungen