Sitzung: 11.11.2003 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 01, Nein: 23, Enthaltungen: 08
5.1 |
Zukunft der Musikschule Nottuln Vorlage 278/2003 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3
beigefügt.
Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein und bringt
deutlich zum Ausdruck, dass in der letzten Ausschusssitzung und in dem heutigen
nicht öffentlichen Sitzungsteil ausführliche Beratungen stattgefunden haben.
Anschließend beziehen die Fraktionen und Herr Walter für
die FDP Stellung zum Sachverhalt und zur Musikschule. Ratsherr Dieker verliest
die dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügte Protokollerklärung der
SPD-Fraktion.
Anschließend wird über den folgenden Beschlussvorschlag
abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Übernahme der
Trägerschaft der Musikschule Nottuln durch die Musikschule e.V. zum 01.01.2004
auf der Grundlage eines Vertrages wird zugestimmt.
2.
Die Betriebssatzung
der Musikschule Nottuln, die Gebührensatzung und die Schulordnung in der
jeweils gültigen Fassung werden zum 01.01.2004 ersatzlos aufgehoben.
3.
Der
Musikschulausschuss wird zum 01.01.2004 aufgelöst.
Abstimmungsergebnis: |
01 |
Ja-Stimmen |
|
23 |
Nein-Stimmen |
|
08 |
Enthaltungen |
Damit ist
der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Die Beratungen werden fortgesetzt. Ratsherr Lütkecosmann
beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Der Rat stimmt zu.
Sitzungsunterbrechung von 20.37 Uhr bis 20.45 Uhr.
Danach eröffnet der Bürgermeister die öffentliche Sitzung
wieder. Ratsherr Lütkescosmann stellt den Antrag, dass der Rat beschließen
möge, die Musikschule zum Ende des Schuljahres am 30. September 2004 zu
schließen.
Ratsherr
Küper formuliert den nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Der Rat
fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Die
wirtschaftliche Lage der Gemeinde Nottuln läßt eine Fortführung der kommunalen
Musikschule nicht mehr zu. Die kommunale Musikschule wird zum 30. September
2004 geschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen
zur Schließung der Musikschule einzuleiten.
2.
Der
im Haushalt für das Jahr 2004 veranschlagte Betrag von 175.000 € ist nur zur
Abwicklung der Musikschule zu verwenden.
3.
Die
Betriebssatzung der Musikschule Nottuln, die Gebührensatzung und die
Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung werden zum 30.09.2004 ersatzlos
aufgehoben.
4.
Die
Musikschulleitung bzw. die Werkeleitung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan
nur bis zum 30.09.2004 aufzustellen.
Abstimmungsergebnis: |
23 |
Ja-Stimmen |
|
05 |
Nein-Stimmen |
|
04 |
Enthaltungen |