Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ mit dem in Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Planänderung ist die Zulässigkeit der Überschreitung der hinteren Baugrenze mit Terrassenüberdachungen.