Sitzung: 14.10.2003 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 06, Enthaltungen: 01
5.8 |
Antrag auf Ausnahme von der
Veränderungssperre für das Objekt Oststraße 2 – 4 Vorlage 236/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.
Der Bürgermeister erläutert und ergänzt den Sachverhalt. Er
teilt dem Rat mit, dass die Bezirksregierung und die Industrie- und
Handelskammer für die Gemeinde Nottuln ein Strukturgutachten „Einzelhandel und
Gewerbe“ fordern. GOAR Volkmer führt aus, dass dieses Gutachten ca. 30 – 35.000
€ kosten wird.
Der Bürgermeister schlägt vor, den Beschlussvorschlag um
den Punkt c) (Auftrag zur Vergabe eines Strukturgutachtens) zu erweitern. Damit
erklärt sich der Rat einverstanden.
Über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages wird
jeweils einzeln abgestimmt. Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
a)
Uneingeschränkter
Handel in der Größe von 650 m² Nutzfläche in der ehemaligen Diskothek wird
abgelehnt, für nicht innenstadtschädlichen Handel bis zu einer Größenordnung
von 700 m² Verkaufsfläche als Aufsummierung einzelner Flächen bzw.
Genehmigungen, wird eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erteilt.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |
b)
Errichtung
einer zusammenhängenden Bruttogeschossfläche von 740 m² unter Einbeziehung von
260 m² Bestandsfläche und Erweiterung des Gebäudes um 10 m innerhalb der
bestehenden Baugrenzen des Bestandsplanes wird nur insoweit zugestimmt, als
sog. nicht zentrenrelevanter Handel in einer Größe von bis zu 700 m² Nutzfläche
errichtet wird. Für den beantragten Modemarkt wird eine Zustimmung als Ausnahme
von der Veränderungssperre nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis: |
29 |
Ja-Stimmen |
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06 |
Nein-Stimmen |
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01 |
Enthaltungen |
c)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, ein Strukturgutachten „Einzelhandel- und
Gewerbeentwicklung“ in der Gemeinde Nottuln vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |