Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 06, Enthaltungen: 01

 


 

5.8

 

Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für das Objekt

Oststraße 2 – 4

Vorlage 236/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläutert und ergänzt den Sachverhalt. Er teilt dem Rat mit, dass die Bezirksregierung und die Industrie- und Handelskammer für die Gemeinde Nottuln ein Strukturgutachten „Einzelhandel und Gewerbe“ fordern. GOAR Volkmer führt aus, dass dieses Gutachten ca. 30 – 35.000 € kosten wird.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Beschlussvorschlag um den Punkt c) (Auftrag zur Vergabe eines Strukturgutachtens) zu erweitern. Damit erklärt sich der Rat einverstanden.

 

Über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages wird jeweils einzeln abgestimmt. Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

a)   Uneingeschränkter Handel in der Größe von 650 m² Nutzfläche in der ehemaligen Diskothek wird abgelehnt, für nicht innenstadtschädlichen Handel bis zu einer Größenordnung von 700 m² Verkaufsfläche als Aufsummierung einzelner Flächen bzw. Genehmigungen, wird eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

 

 

b)   Errichtung einer zusammenhängenden Bruttogeschossfläche von 740 m² unter Einbeziehung von 260 m² Bestandsfläche und Erweiterung des Gebäudes um 10 m innerhalb der bestehenden Baugrenzen des Bestandsplanes wird nur insoweit zugestimmt, als sog. nicht zentrenrelevanter Handel in einer Größe von bis zu 700 m² Nutzfläche errichtet wird. Für den beantragten Modemarkt wird eine Zustimmung als Ausnahme von der Veränderungssperre nicht erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimmen

 

06

Nein-Stimmen

 

01

Enthaltungen

 

 

c)   Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Strukturgutachten „Einzelhandel- und Gewerbeentwicklung“ in der Gemeinde Nottuln vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen