Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

Der Bürgermeister stellt den Sachverhalt dar und sieht in dem grenzüberschreitenden Zweckverband insgesamt eine große positive Wirkung. Er informiert, dass die Anzahl der Vertreter der Gemeinde Nottuln für die Besetzung der Organe des Zweckverbands zurzeit noch ungewiss ist, da die Aufgaben beim Kreis Coesfeld liegen.

Aus den Reihen der CDU-Fraktion wird Ratsherr Leufke neben dem jeweils amtierenden Bürgermeister benannt. Ratsherr Ludwig wird neben dem jeweils amtierenden Beigeordneten als Stellvertreter vorgeschlagen (siehe Beschluss).

Falls nur ein Mitglied der Gemeinde benannt werden darf, stehen die Ratsherren Leufke und Ludwig (Vertreter) zur Verfügung.


Beschluss:

1.         Die Gemeinde Nottuln stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

2.         Die Gemeinde Nottuln stimmt der Erhebung des (erhöhten) Mitgliedsbeitrages von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu. Die entsprechenden Haushaltsmittel pro Einwohner und Jahr werden bereitgestellt, sofern der Einzug und die Abrechnung nicht über den Kreis Coesfeld und anschließend über die Kreisumlage erfolgen. 1)

1) Vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung. Bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. werden die Beiträge zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den Mitgliedsbeiträgen des e.V. verrechnet.

3.         Die Gemeinde Nottuln benennt nach § 8 Abs. 3 der im Entwurf vorliegenden Zweckverbandssatzung für die Verbandsversammlung des Zweckverbands EUREGIO: 2)

       a)   Als Vertreter der Gemeinde:       Herrn BM Peter A. Schneider,
       b)                                              Herrn Leufke ,
       c)   als Vertreterin/Vertreter von a): Herrn BG Klaus Fallberg,
       d)   als Vertreterin/Vertreter von b): Herrn Ludwig .

2) Die Zahl der zu entsendenden Mitglieder ist nach Beitragshöhe p.a. gestaffelt. Bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen 5.001 und 10.000 € p.a. werden zwei Vertreter/-innen entsandt (§ 8, Abs. 3). Für jede/-n Vertreter/-in ist ein/-e Stellvertreter/-in zu benennen
(§ 8,Abs. 7).

4.         Die Gemeinde Nottuln weist ihren Vertreter für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung des grenzüberschreitenden Zweckverbands EUREGIO zuzustimmen.

5.         Die Gemeinde Nottuln weist ihren Vertreter im EUREGIO e.V. an, dass abweichend von Artikel 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.