Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.
Der Bürgermeister stellt den Sachverhalt dar und sieht in dem grenzüberschreitenden Zweckverband insgesamt eine große positive Wirkung. Er informiert, dass die Anzahl der Vertreter der Gemeinde Nottuln für die Besetzung der Organe des Zweckverbands zurzeit noch ungewiss ist, da die Aufgaben beim Kreis Coesfeld liegen.
Aus den Reihen der CDU-Fraktion wird Ratsherr Leufke neben dem jeweils amtierenden Bürgermeister benannt. Ratsherr Ludwig wird neben dem jeweils amtierenden Beigeordneten als Stellvertreter vorgeschlagen (siehe Beschluss).
Falls nur ein Mitglied der Gemeinde benannt werden darf, stehen die Ratsherren Leufke und Ludwig (Vertreter) zur Verfügung.
Beschluss:
1.
Die
Gemeinde Nottuln stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO
zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.
2.
Die
Gemeinde Nottuln stimmt der Erhebung des (erhöhten) Mitgliedsbeitrages von 0,29
€ pro Einwohner und Jahr zu. Die entsprechenden Haushaltsmittel pro Einwohner
und Jahr werden bereitgestellt, sofern der Einzug und die Abrechnung nicht über
den Kreis Coesfeld und anschließend über die Kreisumlage erfolgen. 1)
1) Vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung. Bis
zur Auflösung des EUREGIO e.V. werden
die Beiträge zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den Mitgliedsbeiträgen
des e.V. verrechnet.
3.
Die
Gemeinde Nottuln benennt nach § 8 Abs. 3 der im Entwurf vorliegenden
Zweckverbandssatzung für die Verbandsversammlung des Zweckverbands EUREGIO: 2)
a) Als
Vertreter der Gemeinde: Herrn BM
Peter A. Schneider,
b) Herrn
Leufke ,
c) als
Vertreterin/Vertreter von a): Herrn BG
Klaus Fallberg,
d) als
Vertreterin/Vertreter von b): Herrn Ludwig
.
2) Die Zahl der zu entsendenden Mitglieder ist nach
Beitragshöhe p.a. gestaffelt. Bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen
5.001 und 10.000 € p.a. werden zwei Vertreter/-innen entsandt (§ 8, Abs. 3).
Für jede/-n Vertreter/-in ist ein/-e Stellvertreter/-in zu benennen
(§ 8,Abs. 7).
4.
Die
Gemeinde Nottuln weist ihren Vertreter für die Mitgliederversammlung des EUREGIO
e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung
des grenzüberschreitenden Zweckverbands
EUREGIO
zuzustimmen.
5.
Die
Gemeinde Nottuln weist ihren Vertreter im EUREGIO e.V. an, dass abweichend von
Artikel 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung
nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO
übertragen wird.