Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Hangenfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für den in Anlage 5 abgegrenzten Änderungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Änderungsverfahrens ist die eng begrenzte Zulassung von Nebenanlagen und Werbeanlagen außerhalb der Baugrenzen. Auf die Belange der Bewohner in der Bernhard-Letterhaus-Straße soll durch die Ausgestaltung besondere Rücksicht genommen werden.