Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

  1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

  1. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“, erstellt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige Begründung (Anlagen 3-5) wird beschlossen. 
    Mit dem Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 002 „Zwischen Oberstockumer- und Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ überplant, der in der Vergangenheit durch die Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 26 geändert wurde.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gem. § 13 a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch nachrichtlich zu berichtigen.