Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
- Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
- Der
vorliegende Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“, erstellt im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch, wird gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige Begründung
(Anlagen 3-5) wird beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 002 „Zwischen Oberstockumer- und Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ überplant, der in der Vergangenheit durch die Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 26 geändert wurde.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gem. § 13 a Absatz 2
Nr. 2 Baugesetzbuch nachrichtlich zu berichtigen.