Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Die Vorlage 072/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 7 beigefügt.

 

Herr Wikowski, Architekt des Antragstellers, beantwortet Fragen zur Bepflanzung des Walls und zur Lärmschutzwand.

Ein Anwohner erkundigt sich, ob die Reflexionen der Schallschutzwand im Gutachten berücksichtigt wurden und bittet darum, Fahnen auf Grund der Lärmbelästigung im Bebauungsplan auszuschließen.

Herr Fuchte erläutert die unterschiedlichen Berechnungsergebnisse der beauftragten Schallschutzgutachter. Statt Fahnen soll ein Pylon errichtet werden.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Hangenfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für den in Anlage 5 abgegrenzten Änderungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Änderungsverfahrens ist die eng begrenzte Zulassung von Nebenanlagen und Werbeanlagen außerhalb der Baugrenzen. Auf die Belange der Bewohner in der Bernhard-Letterhaus-Straße soll durch die Ausgestaltung besondere Rücksicht genommen werden.