Sitzung: 20.05.2015 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 072/2015
Die Vorlage 072/2015
zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 7 beigefügt.
Herr Wikowski,
Architekt des Antragstellers, beantwortet Fragen zur Bepflanzung des Walls und
zur Lärmschutzwand.
Ein Anwohner
erkundigt sich, ob die Reflexionen der Schallschutzwand im Gutachten
berücksichtigt wurden und bittet darum, Fahnen auf Grund der Lärmbelästigung im
Bebauungsplan auszuschließen.
Herr Fuchte erläutert
die unterschiedlichen Berechnungsergebnisse der beauftragten
Schallschutzgutachter. Statt Fahnen soll ein Pylon errichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Hangenfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für den in Anlage 5 abgegrenzten Änderungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Änderungsverfahrens ist die eng begrenzte Zulassung von Nebenanlagen und Werbeanlagen außerhalb der Baugrenzen. Auf die Belange der Bewohner in der Bernhard-Letterhaus-Straße soll durch die Ausgestaltung besondere Rücksicht genommen werden.