Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage 060/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

Der Beschluss erfolgt ohne Aussprache.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

  1. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“, erstellt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige Begründung (Anlagen 3-5) wird beschlossen. 
    Mit dem Bebauungsplan Nr. 136 „Astrid-Lindgren-Schule“ wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 002 „Zwischen Oberstockumer- und Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ überplant, der in der Vergangenheit durch die Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 26 geändert wurde.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gem. § 13 a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch nachrichtlich zu berichtigen.