Sitzung: 14.10.2003 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
5.11 |
Genehmigung eines nach § 60 GONW
gefassten Dringlichkeitsbeschlusses hier: Neuaufstellung und Erweiterung
des Bebauungsplanes „Südwestlich der Appelhülsener Straße II“ Vorlage 194/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der gefasste
Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |