Beschluss: einstimmig angenommen

 


 

5.11

 

Genehmigung eines nach § 60 GONW gefassten Dringlichkeitsbeschlusses

hier: Neuaufstellung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südwestlich der

         Appelhülsener Straße II“

Vorlage 194/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen