Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

5.10

 

50. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 "Gewerbegebiet südwestlich der Appelhülsener Straße"

Vorlage 250/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Abwägungsvorschläge Seite für Seite durchzugehen. Der Rat ist einverstanden.

 

Die Seiten 1 und 3 der Abwägungen werden so übernommen.

 

Bei der Anregung der Emschergenossenschaft auf Seite 2 erfolgt durch GOAR Volkmer eine Ergänzung im Satz: „Für Fuß- und Radwege, Stellflächen und Parkplätze, ist durchlässiges Material zu verwenden.“ Hinter dem Wort „Parkplätze“ wird eingefügt: „ausgenommen Fahrbeziehungen“.

 

Der Rat erklärt sich damit einverstanden.

 

Bei den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung (Seite 4 der Abwägungen) schlägt Ratsherr Dammann vor, den Fußweg zwischen Franz-Hitze-Straße und dem jetzigen Aldi beizubehalten. Diese Anregung wird aufgenommen.

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

Beschluss:

Es ist ein Fußweg einzurichten.

 

 

Die Seiten 5 bis 8 der Abwägungen werden so übernommen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

1.   Die 50. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung einschließlich Erläuterungsbericht öffentlich ausgelegt.

2.   Der Bebauungsplanentwurf Nr. 103 „Gewerbegebiet südwestlich der Appelhülsener Straße II“ der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung einschließlich Begründung öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen