Sitzung: 14.10.2003 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
5.10 |
50. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 "Gewerbegebiet
südwestlich der Appelhülsener Straße" Vorlage 250/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Abwägungsvorschläge
Seite für Seite durchzugehen. Der Rat ist einverstanden.
Die Seiten
1 und 3 der Abwägungen werden so übernommen.
Bei der Anregung der Emschergenossenschaft auf Seite 2
erfolgt durch GOAR Volkmer eine Ergänzung im Satz: „Für Fuß- und Radwege,
Stellflächen und Parkplätze, ist durchlässiges Material zu verwenden.“ Hinter
dem Wort „Parkplätze“ wird eingefügt: „ausgenommen Fahrbeziehungen“.
Der Rat erklärt sich damit einverstanden.
Bei den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung (Seite 4 der
Abwägungen) schlägt Ratsherr Dammann vor, den Fußweg zwischen
Franz-Hitze-Straße und dem jetzigen Aldi beizubehalten. Diese Anregung wird
aufgenommen.
Der Rat
beschließt einstimmig:
Beschluss:
Es ist ein
Fußweg einzurichten.
Die Seiten
5 bis 8 der Abwägungen werden so übernommen.
Anschließend
fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Die
50. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln
wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung
einschließlich Erläuterungsbericht öffentlich ausgelegt.
2.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 103 „Gewerbegebiet südwestlich der Appelhülsener
Straße II“ der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln wird unter Zugrundelegung
der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung einschließlich Begründung
öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |