Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert ausführlich den Sachverhalt und bedankt sich bei den Vertretern der Nottulner Landwirtschaft für die Bereitschaft, auch weiterhin an einer Problemlösung mitzuarbeiten. Des weiteren stellt Herr Scheunemann kurz dar, wie die Landwirtschaftskammer den Nachteilsausgleich ermittelt.

Herr Dipl.- Geograph Nolte vom Rheinisch Westfälischen Institut für Wasser (IWW), Mülheim a.d. Ruhr, als Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Thematik der mikrobiologischen Belastung des Grundwassers im Zeitablauf dar und verdeutlicht hierbei die Wichtigkeit der Fortsetzung des freiwilligen Düngeverzichtes.

In der anschließend kontrovers geführten Diskussion beantworten Herr Scheunemann und Herr Nolte die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 01.07.2015 bis 30.06.2016 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.