Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und sichert die Unterstützung der betroffenen Anschlussnehmer bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung durch die Gemeindewerke im rechtlich zulässigen Rahmen zu.


Beschluss:

 

Die Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Absatz 1 e Satz 1 Landeswassergesetz NRW im  Wasserschutzgebiet der Gemeinde Nottuln (Gemarkung Nottuln) vom 24.03.2015 wird beschlossen.