Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 00, Enthaltungen: 01

 

 

6.1

 

Satzung der Gemeinde Nottuln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2001, 2002 und 2003.

hier: Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 10.06.2003

Vorlage 246/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt und den Vorschlag der Verwaltung, den Gemeindeanteil an den Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2001 bis 2003 im Jahr 2004 mit den Gebühren zu verrechnen. Darüber hinaus macht er deutlich, dass die Verwaltungsleitung die vorgetragenen juristischen Bedenken ernst genommen, aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage und wegen der schwierigen Haushaltslage aber auf die Berücksichtigung des Gemeindeanteils verzichtet habe.

 

Nach einer ausführlichen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Mit den Abgabenbescheiden 2004 wird den Gebührenpflichtigen auf der Basis ihrer zu zahlenden Frontmeter im Rahmen der Straßenreinigung ein Erstattungsbetrag für die Jahre 2001, 2002 und 2003 verrechnet.

 

Abstimmungsergebnis:

35

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

01

Enthaltungen