Sitzung: 14.10.2003 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 00, Enthaltungen: 01
6.1 |
Satzung der Gemeinde Nottuln über
die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für die
Jahre 2001, 2002 und 2003. hier: Urteil des Verwaltungsgerichts
Münster vom 10.06.2003 Vorlage 246/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.
Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt und den
Vorschlag der Verwaltung, den Gemeindeanteil an den Straßenreinigungsgebühren
für die Jahre 2001 bis 2003 im Jahr 2004 mit den Gebühren zu verrechnen.
Darüber hinaus macht er deutlich, dass die Verwaltungsleitung die vorgetragenen
juristischen Bedenken ernst genommen, aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage
und wegen der schwierigen Haushaltslage aber auf die Berücksichtigung des
Gemeindeanteils verzichtet habe.
Nach einer ausführlichen Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Beschluss:
Mit den Abgabenbescheiden 2004 wird
den Gebührenpflichtigen auf der Basis ihrer zu zahlenden Frontmeter im Rahmen
der Straßenreinigung ein Erstattungsbetrag für die Jahre 2001, 2002 und 2003
verrechnet.
Abstimmungsergebnis: |
35 |
Ja-Stimmen |
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00 |
Nein-Stimmen |
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01 |
Enthaltungen |