Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.

 


Beschluss:

 

Die Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Absatz 1 e Satz 1 Landeswassergesetz NRW im  Wasserschutzgebiet der Gemeinde Nottuln (Gemarkung Nottuln) vom 24.03.2015 wird beschlossen.