Sitzung: 24.03.2015 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 033/2015
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.
Beschluss:
Die Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Absatz 1 e Satz 1 Landeswassergesetz NRW im Wasserschutzgebiet der Gemeinde Nottuln (Gemarkung Nottuln) vom 24.03.2015 wird beschlossen.