Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 35, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15 beigefügt.

 


Beschluss:

  1. Die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 142 „Ortskern Nottuln – Östlich des Stiftsplatzes“ für den in der Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Bebauungsplanes ist eine Steuerung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, die einer Belebung des historischen Ortskerns dient.
  2. Die in Anlage 3 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des einfachen  Bebauungsplans Nr. 142 „Ortskern Nottuln – Östlich des Stiftsplatzes“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.