Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

Der Bürgermeister stellt den Sachverhalt dar. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen solle eine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 1,6 Millionen € in der Haushaltssatzung festgelegt werden. Eine konkrete Inanspruchnahme sei damit aber nicht zwingend verbunden. Es handele sich lediglich um eine Ermächtigung.

Ratsherr Hauk-Zumbülte stellt den Antrag, die vorgeschlagene Ermächtigungslinie von 1,6 Millionen € auf 1,2 Millionen € zu senken. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (Ja 4, Enthaltung 1, Nein 15).

Ratsherr Winkler stellt den Antrag, den Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, von 3,0 Millionen € auf 2,0 Millionen € festzusetzen. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.


Beschluss:

  1. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1,6 Mio. Euro festgesetzt.
  2. Eine konkrete Kreditaufnahme bedarf eines Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses.
  3. Die geänderte Ermächtigungsübertragungsliste wird zur Kenntnis genommen.