Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 19, Enthaltungen: 0

Die Vorlage 040/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

Es sind etwa 100 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Alle anwesenden Fraktionen bemängeln die Vorgehensweise von Bürgermeister und Verwaltung im vorliegenden Fall und sprechen sich gegen den Beschlussvorschlag aus. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird im Nachgang zur Erstellung des integrierten Ortskernentwicklungskonzeptes mit einer größeren Abgrenzung als geeignetes Instrument gesehen.

Die UBG-Fraktion hält einen Bebauungsplan grundsätzlich für ein gutes Instrument. Allerdings soll der Geltungsbereich größer gezogen werden (Stiftsstraße, Kastanienplatz, Burgstraße, Kirchplatz, Kurze Straße). Bevor ein solches Verfahren eingeleitet wird, solle eine Bürgerbeteiligung stattfinden.

Die CDU-Fraktion hält das Instrument „Veränderungssperre“ nicht für grundsätzlich schlecht, da „Eigentum verpflichtet“. Es wird an die Bürger appelliert, sich im Rahmen des Ortskernentwicklungskonzeptes zu beteiligen. Die Abgrenzung für einen Bebauungsplan sollte weiter gefasst werden und auch die Gemeindeimmobilien mit einbeziehen.

Auch die SPD-Fraktion bittet die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sich im Verfahren des Ortskernentwicklungskonzeptes zu beteiligen. Das Vorgehen der Verwaltung sei unglücklich, inhaltlich aber mit dem Ziel der Stärkung des Einzelhandels im Ortskern nachvollziehbar.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bemängelt, dass in der Vergangenheit keine Steuerung vorgenommen wurde und im Gegenteil Fehlentwicklungen im Bereich Bäckerei/Konditorei befördert worden seien. Es wird kein öffentliches Interesse an der Aufstellung des vorgeschlagenen Bebauungsplans gesehen.

Die FDP kritisiert ebenfalls, dass im Vorfeld zum Planverfahren keine Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde und spricht sich gegen eine Veränderungssperre aus.

Auf Nachfrage eines Bürgers erläutert Herr Fuchte, dass ohne den Beschluss am heutigen Abend keine Veränderung hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben eintritt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 142 „Ortskern Nottuln – Östlich des Stiftsplatzes“ für den in der Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Bebauungsplanes ist eine Steuerung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, die einer Belebung des historischen Ortskerns dient.
  2. Die in Anlage 3 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des einfachen  Bebauungsplans Nr. 142 „Ortskern Nottuln – Östlich des Stiftsplatzes“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.