Sitzung: 16.12.2014 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 188/2014
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Im Rahmen der Aussprache wird deutlich, dass aufgrund der Gleichbehandlung eine Zustimmung zu dem Antrag der Musikschule Nottuln e.V. nicht erfolgen kann.
Beschluss:
Dem Wunsch
der „Musikschule Nottuln e.V.“, kommunale Räume zur ausschließlichen Nutzung
zur Verfügung zu stellen, wird nicht entsprochen. Auf die Möglichkeit der
Zurverfügungstellung von Räumen über die „Musikagentur Nottuln e.V.“ zu den
bekannten Bedingungen wird verwiesen.