Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Im Rahmen der Aussprache wird deutlich, dass aufgrund der Gleichbehandlung eine Zustimmung zu dem Antrag der Musikschule Nottuln e.V. nicht erfolgen kann.


Beschluss:

 

Dem Wunsch der „Musikschule Nottuln e.V.“, kommunale Räume zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, wird nicht entsprochen. Auf die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Räumen über die „Musikagentur Nottuln e.V.“ zu den bekannten Bedingungen wird verwiesen.