Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und bittet Herrn Brokamp vom Ingenieurbüro Gnegel, das Berechnungsmodell vorzustellen. Im Anschluss hieran erläutert Betriebsleiter Scheunemann den Inhalt der Vorlage, differenziert nach rechtlicher Bewertung, technischer Bewertung und wirtschaftlicher Bewertung. Abschließend erfolgt die Darstellung der Auswirkungen auf die Entwässerungsgebühren.

Die SPD Fraktion hält den ursprünglichen Antrag auf „Änderung der Zuständigkeit für Abwasserkanäle“ vom 16.09.2013 auch weiterhin aufrecht.

Die Abstimmung erfolgt separat:

- Beschlussvorschlag der SPD Fraktion                            5 Ja; 14 Nein; 0 Enth.

- Alternativbeschlussvorschlag der Betriebsleitung           16 Ja;   3 Nein; 0 Enth.

Ergebnis: Die Entscheidung über die Zuständigkeit für die Grundstücksanschlussleitungen in der Gemeinde Nottuln wird zurückgestellt. …

 

 


Beschlussvorschlag der SPD Fraktion:

 

Die Zuständigkeit für die Kanalhausanschlüsse wird geändert. Der Teil des Abwasserkanals vom Kanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze fällt in Zukunft in die Zuständigkeit der Gemeinde. Dadurch ist die Gemeinde berechtigt und verpflichtet, auch diesen Teil des Kanalnetzes im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung mit zu überwachen bzw. notwendige Reparaturen durchzuführen. Für die Kanalabschnitte auf den privaten Grundstücken bleiben die Grundstückseigentümer weiterhin verantwortlich.

 

Alternativbeschlussvorschlag der Betriebsleitung:

 

Die Entscheidung über die Zuständigkeit für die Grundstücksanschlussleitungen in der Gemeinde Nottuln wird zurückgestellt. Über eine Änderung der Zuständigkeit wird in Abhängigkeit einer sich verfestigenden Rechtssprechung erneut beraten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die gegenwärtige Satzungsregelung in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln bezüglich der Zuständigkeit für Grundstücksanschlussleitungen beibehalten.