Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Zu Beginn der Sitzung ist eine Aufstellung der Trink- und Abwassergebühren im Kreis Coesfeld an die Ausschussmitglieder verteilt worden.
Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung vom 17.12.2014 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.