Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
(als Empfehlung an den Gemeinderat)
Die im Sachverhalt genannten Straßen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraßen eingestuft.