Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 

4.1

 

Kanalzustandserfassung in der Gemeinde Nottuln

hier: Antrag des Herrn Teichmann, Grüner Weg 17, Nottuln vom 22.07.2003

 

Vorlage 210/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Werkleiter Scheunemann gibt zum Sachverhalt folgende ergänzende Erläuterungen:

In der Wirtschafts- und Finanzplanung für das Abwasserwerk ist die Kanalzustandserfassung für Nottuln bereits für die Jahre 2003 und 2004 vorgesehen. Als erste Maßnahme ist die Vermessung der Kanäle durchzuführen. Der Auftrag ist bereits erteilt, mit den Arbeiten wird noch Ende September / Anfang Oktober begonnen. Kamerauntersuchung und hydraulischer Nachweis schließen sich unmittelbar an. Die voraussichtlich im Frühjahr vorliegenden Ergebnisse der hydraulischen Netzberechnung geben Aufschluss darüber, ob und welche Maßnahmen im Kanalnetz erforderlich werden um den Oberflächenwasserabfluss zu verbessern. die Werkleitung wird dem Werksausschuss berichten und ggf. Vorschläge zur Optimierung vorlegen.

 

Die Wassereinbrüche in Kellerräume –sofern sie nicht durch Kellerlichtschächte oder Kellertüren auftreten- sind nur dann möglich, wenn keine Rückstausicherungen eingebaut wurden oder vorhandene Rückstausicherungen nicht verschlossen sind. Nach der Entwässerungssatzung  „hat jeder Grundstückseigentümer notwendige Rückstausicherungen einzubauen“.

 

Es besteht auch in Nottuln ein Problem dahingehend, dass in der Regel bei vielen „Altbauten“ häufig keine Rückstausicherungen eingebaut sind. Aus diesem Grund wird es auch bei einer Optimierung des Oberflächenwasserabflusses durch Änderungen im öffentlichen Kanalnetz nicht vollständig gelingen bei Starkregenereignissen die Wassereinbrüche in Kellerräume zu vermeiden, sofern die Rückstausicherungen nicht eingebaut werden.

 

Der geplante Anschluss des Baugebietes Fasanenfeld hat keinen Einfluss auf die angesprochenen Bereiche. Das Niederschlagswasser wird über das Regenrückhaltebecken den Vorflutern der Bauernschaft Stockum zugeführt. Das Schmutzwasser erhält ebenfalls keine Verbindung an das bereits bestehende Kanalnetz.

 

Fest steht, dass die Kanalzustandserfassung seitens der Gemeindewerke zügig durchgeführt wird, so dass voraussichtlich im Frühjahr die Ergebnisse dem Werksausschuss vorgelegt werden können.

 

Beschluss:

 

Ohne Beschluss

 

Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen