Sitzung: 13.05.2014 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 065/2014
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 134 „Nottuln Nord“ wird die Baulandumlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
Das Verfahren wird dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Nottuln übertragen.