Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 134 „Nottuln Nord“ wird die Baulandumlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

Das Verfahren wird dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Nottuln übertragen.