Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

5.3

 

50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln sowie Bebauungsplanentwurf Nr. 103 "Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 69 Südwestlich der Appelhülsener Straße II" unter gleichzeitiger Aufhebung der Festsetzungen für die Grundstücke Gemarkung Nottuln, Flur 33, Flurstück 1004 (teilweise) sowie Gemarkung Nottuln, Flur 62, Flurstücke 419 und 525 hinsichtlich des Bebauungsplanes Nr. 80
„Am Hangenfeld“;

Hier: Einleitungsbeschluss

Vorlage 173/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Von der Verwaltung werden Planergänzungen vorgelegt, die dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt sind.

 

GOAR Volkmer erläutert die noch vorgenommen Planänderungen.

 

Danach fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Mit den vorliegenden Planentwürfen werden die Verfahren zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplanentwurf Nr. 103 in Form der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung eingeleitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen