Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 25 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2014 entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren als auch für die Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2013 beibehalten.