Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit der Gebühren mit denen der umliegenden Gemeinden, ist den Ausschussmitgliedern eine Übersicht „Gebührenumfrage“ in der Sitzung übergeben worden.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und stellt fest, dass zur Erzielung einer kostendeckenden Kalkulation von unveränderten Trinkwassergebühren ausgegangen werden kann.

 

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.


Beschluss:

Die Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2014 entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren als auch für die Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2013 beibehalten.