Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheuenmann teilt mit, dass die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen am 09.11.2013 in Kraft getreten ist und die Umsetzung dieser Verordnung hinsichtlich der Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes gesehen werden muss. Zur Zeit besteht für die evt. betroffenen Grundstückseigentümer kein Handlungsbedarf. Die Grundstückseigentümer werden rechtzeitig informiert.


Beschluss:

 

Der Sachverhalt zum aktuellen Stand der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen wird zur Kenntnis genommen.