Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann verdeutlicht die „gespaltene Zuständigkeit“ bei der Überwachung von Kleinkläranlagen und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Dem Abschluss
der als Anlage beigefügten öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem
Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln zur Übertragung der Überwachung von
Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet Nottuln wird zugestimmt.