Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann verdeutlicht die „gespaltene Zuständigkeit“ bei der Überwachung von Kleinkläranlagen und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 


Beschluss:

 

Dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln zur Übertragung der Überwachung von Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet Nottuln wird zugestimmt.