Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Das Verfahren wird ruhen gelassen, bis seitens der NRW-Ministerien und der Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung geklärt sind. Ferner soll auf die juristische Kommentierung des OVG-Urteils gewartet werden. Auf dieser Basis soll eine Überarbeitung des Gutachtens in Auftrag gegeben werden. Die Verwaltung gibt spätestens im Frühjahr 2014 einen Sachstandbericht.