Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (153/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 8

beigefügt.

 

Herr van Stein erkundigt sich, ob eine private Erschließung über das Vorhabengrundstück zu den Hinterliegergrundstücken „Auf der Burg“ möglich wäre. Er möchte alternativ wissen, ob eine öffentliche Erschließung auf das Gelände „Auf der Burg“ am südlichen Rand des Vorhabengrundstücks denkbar wäre. Frau Roeing-Franke spricht sich deutlich gegen eine öffentliche Erschließung und Bebauung „Auf der Burg“ aus.

 

Herr Fuchte erläutert, dass eine Erschließung zwar möglich, eine Nutzung als Bauland jedoch weiterhin planungsrechtlich unzulässig wäre. Er weist darauf hin, dass noch in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung zum weiteren Bebauungsplanverfahren und der Veränderungssperre „Auf der Burg“ notwendig wird, die für eine der kommenden Sitzungen vorbereitet wird.   

 

Herr Leeker, Architekt des betroffenen Bauvorhabens erklärt, dass derzeit keine Bebauung im hinteren Bereich des Grundstücks geplant sei. Es sei unter anderem auch deshalb ein Abstand zur Nachbarbebauung gelassen worden, weil in der städtebaulichen Gesamtsituation der Hagenstraße eine geschlossene Randbebauung unpassend sei. Nach seinem Kenntnisstand haben die Bauherren derzeit kein Interesse an einer öffentlichen Erschließungsstraße über ihr Grundstück.

 

 


Beschlussvorschlag:

Einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Absatz 2 BauGB für das in Anlage 3 abgedruckte Bauvorhaben wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Antragsunterlagen dahingehend geändert werden, dass der hintere Grundstücksteil deutlich weniger durch Garagen, Carports sowie die Hofanlage in Anspruch genommen wird.