Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (133/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 3

beigefügt.

 

Frau Odenthal hält einen Vortrag über die rechtlichen Grundlagen der Planung von Windenergiekonzentrationszonen und die Auswertung des frühzeitigen informellen Bürgerbeteiligungsverfahrens.

 

Ratsherr Dr. Geuking und Ratsfrau Fender regen an, bei Vorliegen des überarbeiteten Gutachtens eine erneute Bürgerbeteiligung durchzuführen. Der Vorschlag wird seitens der Verwaltung angenommen.

 

Ratsherr Rulle regt an, weiterhin vorsorgliche Schutzabstände um Wohnbebauung als weiches Tabukriterium aufrecht zu erhalten. 

 

Herr van Stein erkundigt sich, ob bei einer Erhöhung des Schutzabstandes um die Ortsteile auf 750 m noch ausreichend Potentialflächen übrig blieben. Frau Odenthal bejaht dies. Herr Fuchte erläutert, dass dies jedoch nicht zu der Annahme führen dürfe, dass die Schutzabstände beliebig erhöht werden könnten.

 

Ratsherr Hübner appelliert, das „Schutzgut Mensch“ als oberste Priorität zu sehen und ihm mehr Bedeutung einzuräumen, als dies bislang der Fall war.

 

Es wird gefragt, ob der jetzige Flächennutzungsplan nach dem Urteil des OVG noch Bestand habe. Herr Fuchte erläutert, dass der Flächennutzungsplan weiterhin bestandskräftig sei. Erst durch eine erfolgreiche Klage könne er die Bestandkraft verlieren. Herr Fuchte erläutert die Klagemöglichkeiten und die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde. Er und Bürgermeister Schneider weisen darauf hin, dass die Gemeinde noch ausreichend Möglichkeiten hat, ihr Konzept anzupassen, bevor tatsächlich eine Windenergieanlage außerhalb der heute bestehenden Konzentrationszonen errichtet werden kann.

 

Eine Bürgerin fragt nach, wann mit einer Rechtssicherheit für die Planungen zu rechnen sei. Sie befürchte, dass sich das Verfahren durch zu langes Warten zu sehr verzögert. Bürgermeister Schneider erklärt, dass er dies nicht beantworten könne. Die Windenergieplanung solle keinesfalls zu lange aufgeschoben werden. Es sei jedoch sinnvoll, zumindest noch einige Monate abzuwarten, um zu mehr Verfahrenssicherheit zu gelangen.

 

Ein Bürger erkundigt sich, ob eine Windenergieanlage im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden kann, wenn keine Konzentrationszonen mehr gelten. Bürgermeister Schneider erklärt, dass die Genehmigung einer Windkraftanlage dann immer eine Einzelfallprüfung sei. Nicht jedes Landschaftsschutzgebiet in Nottuln sei von vorneherein ein Ausschlusskriterium.

 

Ein weiterer Bürger möchte wissen, ob die Verwaltung nicht früher habe absehen können, dass das Gerichtsverfahren zu einer Grundsatzentscheidung des OVG führen würde. Weiter fragt er, ob laufende Gerichtsverfahren dahingehend beobachtet würden, ob sich daraus relevante Entscheidungen ergeben könnten. Bürgermeister Schneider erläutert, dass erst die höchstrichterlichen Entscheidungen des OVG für die Gemeinde relevant seien.

 

Das weitere Vorgehen wird diskutiert. Seitens der Grünen-Fraktion wird ein geänderter Beschlussvorschlag vorgeschlagen und darüber abgestimmt: „Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der NRW-Ministerien sowie der juristischen Kommentierung des OVG-Urteils fortgeführt. Auf dieser Basis (...)“. Dieser Beschlussvorschlag findet keine Mehrheit. Anschließend wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.

„Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der NRW-Ministerien sowie der juristischen Kommentierung des OVG-Urteils fortgeführt. Auf dieser Basis soll eine Überarbeitung des Gutachtens in Auftrag gegeben werden. Die Verwaltung gibt spätestens im Frühjahr 2014 einen Sachstandbericht.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 2                  nein 14             Enthaltung 0

 

2.

Das Verfahren wird ruhen gelassen, bis seitens der NRW-Ministerien und der Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung geklärt sind. Ferner soll auf die juristische Kommentierung des OVG-Urteils gewartet werden. Auf dieser Basis soll eine Überarbeitung des Gutachtens in Auftrag gegeben werden. Die Verwaltung gibt spätestens im Frühjahr 2014 einen Sachstandbericht.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja 14                nein 0               Enthaltung 2