Ratsherr Schulze-Bisping fragt an, in welcher Form die Löhne der Reinigungsunternehmen im Rahmen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW beachtet werden.

Herr Fallberg verweist darauf hin, dass diese Frage an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen gerichtet werden müsse.

 

Auf Nachfrage von Frau Tiefenbach erläutert Herr Gellenbeck, dass insgesamt genügend Ü-3-Plätze im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen müssen. Es könne jedoch sein, dass nicht immer eine Aufnahme im Wunschkindergarten machbar wäre.