Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 07, Enthaltungen: 00

 

 

6.3

 

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark“ auf dem Grundstück Otto-Hahn-Str. 8;

hier: Erhöhung der zulässigen Zweigeschossigkeit auf beabsichtigte Dreigeschossigkeit

Vorlage 110/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der betreffende Antrag ist aus Gründen der Gleichbehandlung und der Entstehung einer Präzedenzwirkung abzulehnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimmen

 

07

Nein-Stimmen

 

00

Enthaltungen