Sitzung: 27.05.2003 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 07, Enthaltungen: 00
6.3 |
Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark“ auf dem Grundstück Otto-Hahn-Str. 8; hier: Erhöhung der zulässigen
Zweigeschossigkeit auf beabsichtigte Dreigeschossigkeit Vorlage 110/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der betreffende Antrag ist aus
Gründen der Gleichbehandlung und der Entstehung einer Präzedenzwirkung
abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: |
23 |
Ja-Stimmen |
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07 |
Nein-Stimmen |
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00 |
Enthaltungen |