Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (098/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Frau Odenthal erläutert Anlass und Zielstellung der „Spielregeln für die Nachverdichtung“.

Die „Spielregeln“ werden allgemein begrüßt, jedoch wird um eine andere Formulierung des Titels gebeten. Die Entscheidung fällt zu Gunsten von „Zielvorstellungen für die Nachverdichtung“. Der Beschluss wird diesbezüglich geändert.

 

Seitens der FDP- und UBG-Fraktion wird die Zielvorstellung Nr. 1 kritisch gesehen. Es wird vorgeschlagen, die Zielvorstellung zu streichen. Hier wird eine Vorwegnahme der politischen Abwägung befürchtet, die die Betrachtung von Einzelinteressen kategorisch ausschließt. Zudem werde durch eine solche Beschlussfassung ein starker Eingriff in die Eigentumsrechte vorgenommen, der keiner gerichtlichen Überprüfung standhalte.

 

Frau Odenthal und Herr Fuchte erläutern, dass niemand gezwungen werden soll, sich an der Nachverdichtung zu beteiligen, wenn er es nicht möchte; insbesondere nicht finanziell oder mit der Abgabe von Grundstücksteilen für eine Erschließung. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, das Grundstück des/der Nachverdichtungsgegner von den Entwicklungen freizuhalten und den umliegenden Nachbarn eine Entwicklung zu ermöglichen. In diesen Fällen soll eine Minderheit nicht die gesamte Nachverdichtung verhindern können.

 

Die Grünen-Fraktion und die CDU-Fraktion sehen bei diesem Vorgehen das demokratische Mehrheitsprinzip gewahrt. Tatsächlich werden bei jedem Nachverdichtungsgebiet im Einzelfall die Belange der Betroffenen betrachtet. Wenn keine Bereitschaft bestehe, auch gegen die Interessen einzelner zu handeln, habe es keinen Sinn mehr, das Nachverdichtungsprojekt weiter zu verfolgen.

 

Ratsherr Dr. Geuking erkundigt sich, wieso gerade die Mindestgröße von 350 m² festgelegt worden sei. Frau Odenthal erläutert, dass dies der Nachfrage in Nottuln für freistehende Einfamilienhäuser entspreche, die an die Verwaltung herangetragen werde. Es sei auch möglich, größere Grundstücke zu schaffen oder kleinere für Reihenhäuser. Mindestens sollen vier Baugrundstücke möglich sein oder eine Fläche mit einer entsprechenden Mindestgesamtgröße betrachtet werden.


Beschlussvorschlag:

1. Die „Zielvorstellungen für Nachverdichtung in Nottuln“ werden als Grundlage zur künftigen Beschlussfassung beschlossen.

2. Die bisher gestarteten vier Nachverdichtungsprojekte werden weitergeführt. Die Verwaltung stößt keine weiteren Projekte an. Eigentümer, die sich für eine Nachverdichtung ihrer Grundstücke nach den „Zielvorstellungen für Nachverdichtung in Nottuln“ interessieren, sind aufgefordert, einen Antrag an die Verwaltung zu stellen.