Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 07, Enthaltungen: 00

 

 

6.2

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Hangenfeld"

hier: "Widerspruch von Anliegern"

Vorlage 123/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratungen gibt Ratsherr Schulz für die UBG-Fraktion folgende Protokollerklärung ab:

„Dem Antrag der Fa. PLT zur Verbreiterung der ZU / Auffahrt von 4 auf 6 m Breite können wir nicht zustimmen.

Begründung: Die Fa. PLT konnte die hier in Rede stehende Hauszufahrt erst durch die Zustimmung der / des Grundstücksnachbarn realisieren. Die Nachbarn haben hier dem Nachbarn - einem Gewerbebetrieb – gutes nachbarschaftliches Miteinander bekundet.

Nachdem die B’Planänderung vollzogen ist, kommt die Fa. PLT mit dem Ansinnen, die Zufahrt auf 6 m zu verbreitern und setzt die Verbreiterung aufgrund der nun vorliegenden rechtlichen Möglichkeiten – ohne die jetzt ablehnende Nachbarschaft zu beachten – durch.

Das ist mieser Stil.“

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat anschließend folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen, die beschlossene Satzung bleibt unverändert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimmen

 

07

Nein-Stimmen

 

00

Enthaltungen