Sitzung: 27.05.2003 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 07, Enthaltungen: 00
6.2 |
Änderung des Bebauungsplanes Nr.
80 "Hangenfeld" hier: "Widerspruch von
Anliegern" Vorlage 123/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Zu Beginn der Beratungen gibt Ratsherr Schulz für die
UBG-Fraktion folgende Protokollerklärung ab:
„Dem Antrag der Fa. PLT zur Verbreiterung der ZU / Auffahrt
von 4 auf 6 m Breite können wir nicht zustimmen.
Begründung: Die Fa. PLT konnte die hier in Rede stehende
Hauszufahrt erst durch die Zustimmung der / des Grundstücksnachbarn
realisieren. Die Nachbarn haben hier dem Nachbarn - einem Gewerbebetrieb –
gutes nachbarschaftliches Miteinander bekundet.
Nachdem die B’Planänderung vollzogen ist, kommt die Fa. PLT
mit dem Ansinnen, die Zufahrt auf 6 m zu verbreitern und setzt die
Verbreiterung aufgrund der nun vorliegenden rechtlichen Möglichkeiten – ohne
die jetzt ablehnende Nachbarschaft zu beachten – durch.
Das ist mieser Stil.“
Ohne
weitere Aussprache fasst der Rat anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bedenken werden zur Kenntnis
genommen, die beschlossene Satzung bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis: |
23 |
Ja-Stimmen |
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07 |
Nein-Stimmen |
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00 |
Enthaltungen |