Der Bürgermeister teilt mit, dass der Landtag eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen hat (gemeinsame Wahlen der Bürgermeister und Räte ab 2020). Das Gesetz eröffnet in der Übergangsregelung einmalig die Möglichkeit, dass die bis 2015 gewählten Bürgermeister ihr Amt ein Jahr früher niederlegen. Von dieser Übergangsregelung möchte Herr Schneider keinen Gebrauch machen. Er erklärt, sein Amt bis Oktober 2015 weiterhin auszuüben.